Vor mehr als 2 Monaten habe ich an die Bundestagsabgeordneten aus meinem Wahlkreis die Stellungnahme des Fördervereins freie Netzwerke e.V. zur geplanten Neuregelung der WLAN-Störerhaftung gesendet und ein persönliches Gespräch angeboten. Mit Carsten Schneider (SPD) konnte ich recht schnell einen Termin vereinbaren und habe recht zügig eine Antwort erhalten.
Mit etwas Verspätung erreichte mich nun auch die Antwort der CDU zu unserer Stellungnahme. Ziel sollte es sein, jeden Anbieter von öffentlichem WLAN von der sogenannten Störerhaftung freizustellen. Das Schreiben verfasste Tankred Schipanski, der Thüringer Vertreter im Ausschuss “Digitale Agenda” der Großen Koalition. Leider ist ein persönliches Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises, Antje Tillmann, nicht zustande gekommen, da man mir keinen Alternativtermin anbieten konnte oder wollte und Rückrufbitten unbeantwortet blieben. Bürgernähe sieht anders aus.
Antwort mit wenig Aussagekraft
In seiner Antwort geht Herr Schipanski leider nur auf einen Teilaspekt unserer Stellungnahme ein. Auch er sieht die unterschiedliche Behandlung von privaten und gewerbsmäßigen Anbietern kritisch. Ob man seine Nutzer kennen muss, um von der Störerhaftung nicht betroffen zu sein, bezweifelt er. Die Lebensrealität und die Praktikabilität sprächen dagegen. Allerdings hat hier das BMWi schon klar gestellt, dass es sich speziell bei Freifunk um einen gewerbsmäßigen Dienst handelt, da das Angebot auf Dauer ausgelegt ist.
Auf die anderen Punkte wie den Zwang zur Nutzung einer sicheren Verschlüsselung geht er nicht ein. Auch hier sehen wir weder einen Nutzen noch eine Möglichkeit, damit praktikabel umzugehen. Stattdessen verweist er auf die Stellungnahmen der Verbände, die nun ausgewertet werden. Außerdem erwartet man noch die Antwort der Europäischen Kommission, der man dieses Gesetzesvorhaben bekanntgeben muss. Erst danach soll es wieder Bewegung im Rahmen der parlamentarischen Debatte geben.
Kaum Besserung in Sicht
Insgesamt gibt es also nicht viel konkretes zu berichten. Das Schreiben scheint den Zweck zu haben, uns zu beruhigen. Es bleibt nur die Tatsache, dass man sich innerhalb der Großen Koalition über den genauen Textlaut noch nicht vollkommen einig ist. Ich habe allerdings wenig Hoffnung, dass es grundlegende Umwälzungen geben wird und sich an der Störerhaftung für Anbieter von öffentlichen Netzzugängen weiterhin bestehen bleibt. Schade, denn an dieser Stelle vergibt Deutschland eine weitere Chance, sich vom Status “Digitales Entwicklungsland” zu verabschieden. Die Störerhaftung, die in anderen Kontexten hilfreich und sinnvoll ist bleibt zugunsten der Abmahnindustrie bestehen.
Das Antwortscheiben ist hier herunterladbar.